Algemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
sind vorformulierte Vertragsbedingungen einer Vertragspartei, die für eine Vielzahl von Verträgen gelten. Sie werden Bestandteil eines Vertrages, wenn bei Abschluss des Vertrages ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Durch AGBs werden Vertragsabschlüsse für Käufer und Verkäufer vereinfacht, weil man nicht jedes mal individuelle Bedingungen aushandeln muss.
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- Dürfen von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen, aber dürfen nicht unlauter sein.
- Sie müssen sich im Rahmen …
- Durch gesetzliche Regelungen..
- Der Verbraucher ist in der Regel
Vor-/Nachteile
| Vorteile | Nachteile |
| – Vertragsinhalte müssen nicht jedes mal neu ausgehandelt werden – Vereinheitlichung der Vertragsinhalte – Rationalisierung (Zeit-/Geldersparnis) – Für Onlinehändler gilf die Anwendung der AGB zu seinen Gunsten: Der Webshop erlangt eine günstige Rechtsposition | – Käufer muss oft AGB akzeptieren – Verlagerung der Risiken auf den Käufer (Benachteiligung des Käufers) – Hinweis des Käufers auf die AGB bei Abschluss des Kaufvertrags – Abgabe des ausdrücklichen Einverständnisses des Käufers zu den AGB |
AGB im Webshop
- keine rechtliche Verpflichtung AGB zu haben
- Entscheidende Vorteile:
- AGB werden rechtswirksam erst nach dem
Widerrufsrecht im Onlinehandel
Bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbraucher das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen den geschlossenen Vertrag ohne Angaben von Gründen zu widerrufen, Auf dieses Widerufsrecht muss der Unternehmer ordnungsgemäß hinweisen. Tut er das nicht, verlängert sich die Frist bis auf max. 1 Jahr. Der Widerrusbelehrung kommt daher einiges Gewicht zu. Wie sie auszusehen hat, ist gesetzlich vorgegeben.
Von der Regelungen sind ausgenommen:
- Versiegelter Datenträger
- Verderbliche Waren
- Individuell angefertigte Produkte
- Hygieneartikel, wenn Versiegelung entfernt wurde
- Software sowie Audio- bzw. Videoaufnahmen, wenn Versiegelung beschädigt wurde
Auch für Downloads muss Widerrusrecht angeboten werden.
Der Kunde kann dem Onlinehändler eindeutig erklären, das der Webshop mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufspflicht beginnt und der Kunde dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
Gewerbliche KD haben gegenüber Webshops kein Widerrufsrecht. Dieser wird Ihnen jedoch nach herrschender Meinung jedoch eingeräumt, wenn auf der Internetseite grundsätzlich Widerrufsrecht angeboten wird.
Informationspflicht des Webshopbetreibers:
- Widerrufsrecht einräumen
- über das Widerrufsrecht informieren durch eine Widerrufsbelehrung im Rahmen der Kaufabwicklung und spätestens bei der Lieferung muss ein zweites Mal auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden
Rücktritt vom Kaufvertrag:
- Rücktritt muss eindeutig sein (Rücksendung der Ware reicht nicht aus)
- Rücktrittsgrund muss nicht angegeben werden
- Mindestens müssen: Name, Adresse, Bestellnr, Vertragsnr, Vertragsdatum enthalten sein
Bereitstellung eines Widerrufsformular
- Widerrufsformular muss bereitgestellt sein
- Widerrufsformular muss nicht editierbar sein (PDF oder online ausfüllbar)
- Auf das Widerrufsformular muss hingewiesen werden
- Die Nutzung ist für den KD nicht verpflichtend
- Der Widerruf muss dem KD bestätigt werden
- Beim ausgefüllten Onlineformular muss der Zugang des Widerrufs innerhalb 24 Std. bestätigt werden
Rücksendung von Waren
Generell müssen die Käufer die Kosten für Rücksendung an den Webshop übernehmen, wenn sie vom Vertrag zurücktreten. Voraussetzung dafür ist, das der KD darüber in der Widerrufsbelehrung informiert wurde. Aus Marketinggründen übernehmen dennoch viele Unternehmen die Rücksendekosten.
- Nach der Rücksendung…. der Ware am Webshop bekommt der Käufer den (evtl. schon bezahlten) Kaufpreis zurückerstattet. Dies gilt nur dann, wenn die Ware keinen Wertverlust (anhand der Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware) nachweisen).
- Die Kosten, die bei ursprünglichen Lieferung der Ware zum KD trägt der Verkäufer (jedoch nur
- Webshop darf die Rückzahlung von Kaufpreis & Versandkosten solange verweigern, bis er die Ware von Verbraucher zurückerhalten hat oder der Käufer nachweisen kann, dass er bereits die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt hat.